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FAQ

Sollte es zu einer Verstopfung kommen, so müssen Sie die Hausverwaltung sofort zur Vermeidung möglicher Schäden in Kenntnis setzen.

Sollte hierbei festgestellt werden, dass die Verstopfung in Ihrem Bereich, also von Ihrem Abfluss bis hin zum Hauptabflussrohr besteht, so sind wir berechtigt Ihnen den angefallenen Aufwand in Rechnung zu stellen.

Sie können in einem dringenden Fall, wo Sie uns nachweislich nicht erreichen, zur Abwendung von Schäden auch selber einen Rohrreinigungsdienst oder Installateur beauftragen. Ggfs. werden wir die Kosten übernehmen, wenn sich zweifelsfrei herausstellt, dass der Einsatz von der Hausverwaltung zu zahlen ist.

Leichte Verstopfungen können Sie selbst mit einem geeigneten Rohrreiniger beseitigen.

Die meisten Verstopfungen werden durch heruntergespülte Hygieneartikel verursacht!

Der Mieter kann durch Beibringung eines seriösen und zahlungsfähigen Nachmieters fristlos aus dem Mietverhältnis entlassen werden. Hierzu wird mit dem Nachmieter ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, wodurch der Mietvertrag mit dem Altmieter automatisch endet.

 

Für die Bearbeitung des Mieterwechsels fällt für den Mieter derzeit eine Gebühr i.H.v. 50,00 EUR an.

 

Bei einem Ausscheiden bzw. Wechsel eines WG-Bewohners finden die gleichen Voraussetzungen Anwendung. Hier ist jedoch der entsprechende Vordruck unter Downloads zu verwenden.


Klären Sie bitte vorher mit uns ab, ob möglicherweise eine Anpassung der Miete und/oder Heiz- und Betriebskostenvorschüsse erforderlich ist, welche Sie den Interessenten mitteilen können!

 

Bitte lassen Sie uns von den potentiellen Nachmietern einen Scann des Personalausweises oder Reisepasses (Vor- und Rückseite), einen Nachweis über seine Tätigkeit bzw. über sein Einkommen (Arbeits-, Ausbildungsvertrag, letzte Lohnabrechnung, Schüler-, Studentenausweis, Rentenbescheid, letzter Einkommensteuerbescheid o. Ä.), sowie den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen für Wohnung / Bewerbungsbogen für Gewerbe per Email zukommen.

 

Sofern der Nachmieter einen Bürgen beibringen kann, ist dies immer erwünscht. Ggfs. ist bitte für den Bürgen ebenfalls ein Scann des Personalausweises oder Reisepasses (Vor- und Rückseite) sowie ein Einkommensnachweis (Arbeitsvertrag, letzte Lohnabrechnung, Rentenbescheid, letzter Einkommensteuerbescheid o. Ä.) mitzuschicken. Den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Vordruck selbstschuldnerische Bürgschaft senden Sie uns bitte im Original per Post zu.

 

Erst mit Vorlage aller erforderlichen Unterlagen können wir diese prüfen und geben Ihnen kurzfristig i. d. R. telefonisch oder per Email Bescheid, ob wir den Interessenten/Nachmieter akzeptieren. Gleichzeitig übersenden wir dann auch einen entsprechenden Mietvertragsentwurf für den Interessenten/Nachmieter.

 

Bitte berücksichtigen Sie, dass im Rahmen dieser Überprüfung auch eine Anfrage bei einer Auskunftei getätigt wird, wobei hier keine negativen Merkmale wie z. B. eidesstattliche Versicherung, Insolvenzverfahren, Abwicklungskonten u. Ä. vorhanden sein dürfen. Um die Sache nicht unnötig zu verzögern, bitten wir Sie den Interessenten/Nachmieter hierüber vorab in Kenntnis zu setzen!

 

Der Interessent/Nachmieter soll sich vor Vertragsabschluss ein Bild vom tatsächlichen Zustand der Mieträume machen können, ggfs. erst nach der Durchführung erforderlicher Schönheitsreparaturen/Renovierungsarbeiten durch den Mieter. Hierfür sind die Mieträume zur finalen Besichtigung idealerweise zu räumen, zumindest aber müssen sämtliche Wände frei von Möbeln, Bildern o.Ä. sein.

 

Werden alle Voraussetzungen erfüllt und entscheiden wir uns für einen der Interessenten/Nachmieter, so kann dieser die Mieträume zu einem beliebigen Datum übernehmen.

 

Vor Vertragsabschluss hat der Nachmieter die Kaution gemäß Mietvertrag (in der Regel 3 Monats-Nettokaltmieten) an die Hausverwaltung bzw. den Eigentümer zu leisten.

 

Bitte beachten Sie, dass wir den Nachmieter erst mit unserer ausdrücklichen Zusage und der Unterzeichnung des Mietvertrages akzeptiert haben! Eine Übergabe der Mieträume an den Interessenten/Nachmieter ohne unsere entsprechende Zustimmung kann womöglich hohe Kosten durch Mietausfall, Schadensersatzansprüche und Verfahrenskosten für den Mieter nach sich ziehen!

Die Übergabe der Mieträume erfolgt direkt zwischen Vor- und Nachmieter, oder nach Absprache mit der Hausverwaltung. Gleiches gilt für die Schlüsselübergabe.

Bitte lesen Sie bei Übergabe den oder die Stromzähler ab, notieren die Werte in einem gemeinsam Protokoll und nehmen zeitnah die Ummeldung des Stromvertrages bei Ihrem Stromanbieter vor.

Soweit vorhanden sind auch die Werte der Gas- und Wasserzähler in einem gemeinsam Protokoll zu notieren.


Die Heizkostenverteiler müssen nicht abgelesen werden. 
Diese Werte werden automatisch zum 1. und 15. eines jeden Monats im Heizkostenverteiler gespeichert, per Funk ausgelesen und bei einem Mieterwechsel entsprechend berücksichtigt. Sollte ein Mieterwechsel nicht zum 1. oder 15. eines Monats erfolgt sein, so wird der Wert herangezogen, welche an dem näheren Stichtag (1. oder 15. eines Monats) festgestellt wurde.

Die bei dem Heizkostenabrechnungsdienstleister entstehenden Kosten für den Nutzerwechsel tragen Alt- und Neumieter gemeinsam.

 

Der Ablauf noch einmal in Kürze:

  • Die vollständigen Bewerbungsunterlagen der Interessent/Nachmieter an die Hausverwaltung schicken.
  • Die Zusage und Zusendung des Mietvertragsentwurfs durch die Hausverwaltung abwarten.
  • Die Wohnung räumen bzw. die Wände freistellen zwecks finaler Besichtigung durch den Interessent/Nachmieter.
  • Ggfs. vorab Durchführung erforderlicher Schönheitsreparaturen/Renovierungsarbeiten durch den Mieter.
  • Die Zusendung des vollständig unterzeichneten Mietvertrages durch die Hausverwaltung abwarten.

Die Übergabe der Mieträume an den Nachmieter vornehmen und protokollieren.

 

Zuletzt bitten wir um rechtzeitige Übermittlung Ihre neuen Postanschrift.

Vor der Untervermietung ist die schriftliche Genehmigung der Hausverwaltung einzuholen. Der Hauptmieter bleibt weiterhin Vertragspartner der Hausverwaltung.

Folgende Unterlagen sind unbedingt einzureichen:

Scann des Personalausweises (Vor- und Rückseite)

Kontaktdaten des Untermieters

  • Erhalt

Die Heiz- und Betriebskosten werden im Regelfall nach Zustellung aller Versorgerrechnungen in der Zeit von Mai – September des nach dem abzurechnenden Jahres erstellt und versendet.

Hier kann es je nach Arbeitsaufwand zu Verzögerungen kommen, jedoch wird die Abrechnung immer bis Ende des Jahres zugestellt.

 

  • Guthaben/Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung

Ggfs. werden die Betriebskosten i. d. R. einmal jährlich abgerechnet und auf die Mieter umgelegt. Als Umlageschlüssel dient dabei die Quadratmeterfläche der Wohnung, sofern keine anderen Umlageschlüssel vereinbart wurden oder Zähler vorhanden sind.

Nachzahlungen sind unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Abrechnung auf das Vermieterkonto zu überweisen. Bezüglich einer Abzahlung in Raten hat sich der Mieter umgehend mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.

Ein Guthaben ist ggfs. nach Verrechnung mit einer Forderungen des Vermieters (z.B. Nachzahlung aus einer Heizkostenabrechnung) bitte nach einer kurzen schriftlichen Mitteilung mit der nächsten Miete zu verrechnen.

Bitte beachten Sie, dass es nach der Heiz- und Betriebskostenabrechnung in der Regel zu einer Anpassung der Vorauszahlungen kommt, um zukünftig größere Guthaben oder Nachzahlungen zu vermeiden. Ihre neuen Vorauszahlungen entnehmen Sie bitte Ihrer Abrechnung.

 

  • Guthaben/Nachzahlung aus Heizkostenabrechnung

Die Heizkosten werden einmal jährlich durch den Abrechnungsdienstleister Techem abgerechnet. Hierfür werden die Werte der Heizkostenverteiler an Ihren Heizkörpern zum Ende der Abrechnungsperiode (01.01. bis 31.12.) per Funk ausgelesen. Ein Zutritt zu Ihrer Wohnung ist also nicht erforderlich.

Den Wert der aktuellen Abrechnungsperiode sowie auch den der vorherigen, bereits ausgelesenen und ggfs. berechneten Abrechnungsperiode können Sie jederzeit direkt am Display des jeweiligen Heizkostenverteilers ablesen, dokumentieren und vergleichen.

Hier finden Sie weitere ausführliche Informationen dazu:

Erklärung zu Ihrer Heizkostenabrechnung (von der Firma Techem)

Erklärung zu den Heizkostenverteilern in Ihrer Wohnung (von der Firma Techem)

Nachzahlungen aus den Heizkostenabrechnungen sind unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Abrechnung auf das Vermieterkonto zu überweisen. Bezüglich einer Abzahlung in Raten hat sich der Mieter umgehend mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.

Ein Guthaben ist ggfs. nach Verrechnung mit einer Forderungen des Vermieters (z.B. Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung) bitte nach einer kurzen schriftlichen Mitteilung mit der nächsten Miete zu verrechnen.

Bitte beachten Sie, dass es nach der Heiz- und Betriebskostenabrechnung in der Regel zu einer Anpassung der Vorauszahlungen kommt, um zukünftig größere Guthaben oder Nachzahlungen zu vermeiden. Ihre neuen Vorauszahlungen entnehmen Sie bitte Ihrer Abrechnung.

Üblicherweise darf 1x, maximal 2x im Monat auf dem Balkon gegrillt werden.

Nachbarn sollten hierbei durch eine vorherige Ankündigung die Möglichkeit erhalten, sich vor Rauch- und Geruchsbelästigungen zu schützen.

Des Weiteren ist die Nutzung nur von Gas- oder Elektrogrills gestattet.

Kleintiere, wie Vögel, Katzen, kleine Hunde und Fische sind gestattet.

Für Nagetiere und größere Tiere ist die Erlaubnis von uns einzuholen.

Generell gilt jedoch, dass bei Geruchs- oder Lärmbelästigungen, oder durch Beschädigungen am Gebäude eine eventuell ausgesprochene Erlaubnis zurückgenommen werden kann.

Sollten Sie zum genannten Termin den entsprechenden Dienstleister keinen Zugang gewähren können, ist bis dato prinzipiell ein kostenloser Zweittermin (je Firma unterschiedlich) möglich. Dieser wird jedoch vom jeweiligen Dienstleister zumeist selbst festgelegt. Jeder weitere Termin wird kostenpflichtig und ist durch den Nutzer selbst zu bezahlen.

Meist ist auf der Terminbenachrichtigung des Dienstleisters eine Telefonnummer für Rückfragen vermerkt, unter welcher Sie einen neuen Termin erfragen oder im Bedarfsfall kostenpflichtig einen Individualtermin beauftragen können.

Telefon- Internetanschluss Allee der Kosmonauten 24 und 26:

Variante 1 über VDSL:

Sie bestellen sich einen VDSL-Anschluss, bei welchen die Freischaltung vom Hauptanschluss (APL) über das bereits vorhandene Netz problemlos bis zu Ihrem Raum erfolgen kann.

Voraussetzung ist hier, dass noch freie Anschlüsse verfügbar sind.

 

Variante 2 über Glasfaser:

Hier muss die Telekom selbst die Leitung vom Zwischenverteiler auf der Etage bis zum gewünschten Anschlussort (meist der Raum des Mieters) verlegen. Dafür dürfen Sie die vorhandenen oder neue Kabelkanäle verwenden.

 

 

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über den Technikertermin, sodass wir unseren Hauswart mit der Öffnung des jeweiligen Verteilerraums beauftragen können.

 

 

Variante 3 über W-Lan:

  1. Die Bereitstellung und Nutzung des Internetanschlusses bzw. drahtlosen Netzwerks ist mit

keinerlei Kosten für Sie verbunden. Die Kosten für die Hardwareinstallation, Wartung und

Anschlussgebühren werden direkt von der Hauverwaltung getragen und daher nicht auf die

Mieter umgelegt.

 

  1. Die Hausverwaltung stellt den Internetanschluss freiwillig zur Verfügung. Ein Anspruch des

Mieters auf diesen Internetanschluss bzw. das drahtlose Netzwerk oder dessen einwandfreie

Funktion besteht nicht. Insbesondere ist die Hausverwaltung berechtigt, den Internetanschluss

bzw. das drahtlose Netzwerk jederzeit vollständig abzuschalten, für einzelne Mieter zu

sperren (z. B. bei Zahlungsrückstand, Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinien) oder für die

Nutzung nach vorheriger Ankündigung Gebühren zu verlangen.

 

  1. Die Hausverwaltung haftet nicht für irgendwelche Schäden des Mieters durch den

Internetanschluss bzw. das drahtlose Netzwerk. Dem Mieter ist bekannt, dass durch deren

Nutzung ein Risiko für sein PC-System z. B. durch Viren, Trojaner usw. besteht. Der Mieter

hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sein PC-System ausreichend geschützt ist.

 

  1. Die Nutzung des Internetanschlusses bzw. des drahtlosen Netzwerks ist ausschließlich den

Mietern selbst gestattet.

 

  1. Die Nutzung von File-Sharing-Software (z. B. Emule, Torrent) ist nicht gestattet und technisch

nicht möglich.

 

  1. Eine überdurchschnittliche Belastung des Internetanschlusses bzw. des drahtlosen Netzwerks

durch permanente Downloads, Videotelefonie, Streaming o.ä. ist nicht gestattet und führt zur

Sperrung des Anschlusses. Im Interesse aller Nutzer sollten Sie größere Datenmengen bitte

nur zu Nebenzeiten (z. B. in der Nacht) herunterladen.

 

  1. Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass die Hard- und Software des

drahtlosen Netzwerks nicht manipuliert, beschädigt oder gestohlen werden.

 

  1. Haben Sie bitte dafür Verständnis, dass die Hausverwaltung keinerlei Hilfe bei der Einrichtung

Ihrer Internetverbindung bzw. drahtlosen Netzwerks zur Verfügung stellen kann. Für

Änderungswünsche bezüglich der Konfiguration des Systems oder bei Störungen wenden Sie

sich bitte ausschließlich per Email an info@qvi.de.

 

W-Lan Allee der Kosmonauten 24/26, 12681 Berlin

SSID (Name):      bitte wählen Sie das hausinterne Lan-Netz

Passwort (WPA): internet

 

 

Die IP-Adressen werden automatisch verteilt (DHCP-Server).

Bitte geben Sie daher keine festen IP-Adressen ein, da dies zu Konflikten führen kann. (Standard-Einstellung)

 

 

Sollten Ihnen einige Begrifflichkeiten nicht bekannt sein, so bitten wir Sie sich zunächst eigenständig, z.B. im Internet zu informieren, oder alternativ einen Fachmann, bzw. uns zu kontaktieren.

Telefon- und Internetanschluss Rhinstraße 72

  1. Nutzung über das hausinterne Netzwerk:

Sollten Sie lediglich ein Endgerät, oder mehrere über einen Splitter aktiv haben und dieses / diese direkt mit der Netzwerkdose (ohne Router) mit einem Lan-Kabel verbunden haben, können Sie nachfolgende Anleitungen unbeachtet lassen.

 

Sofern Sie für Ihr Büro mehrere Netzwerkanschlüsse benötigen, gibt es 3 Varianten:

 

Variante 1 : Sie verwenden einen einfachen Netzwerk-Switch, hier schließen Sie ein Netzwerkkabel an die Netzwerkdose an und die restlichen Kabel entsprechend in Ihre Endgeräte.

 

Variante 2: Sie verwenden einen Accesspoint – verbinden Sie die von uns freigeschaltete Netzwerkdose mit dem Accesspoint und verbinden Sie die Endgeräte via WLAN mit dem Accesspoint.

 

Variante 3: Sie verwenden einen Router – hier sollten Sie das Netzwerkkabel, welches Ihren Raum mit unserem hausinternen Netzwerk versorgt in den „ WAN Port “ des Routers stecken. Der Router bekommt über unser Netzwerk automatisch eine IP-Adresse zugewiesen und verteilt an Ihre Geräte eine eigene IP-Adresse.

WICHTIG!!! Der IP-Nummernkreis, der von dem Router ausgestrahlt wird darf NICHT! Im Bereich 192.168.1.xxx sein!

Des Weiteren ist darauf zu achten, dass Sie wirklich den WAN Port des Routers verwenden. Sollten Sie einen LAN Port nutzen, müssen Sie den DHCP-Server auf Ihrem Gerät deaktivieren!

Um die Einstellung als DHCP-Server zu deaktivieren, müssen Sie sich über das Browser-Fenster auf Ihren Router schalten, einloggen und im Anschluss durch die Menüs durchgehen, um die Auswahl zu deaktivieren.

 

Sollten Sie   gem. Variante 3 für Ihr eigenes Netzwerk die bereits vorhandenen Netzwerkdosen verwenden wollen, können Sie nach Absprache einen eigenen Netzwerkswitch in unserem Serverraum installieren.

Die Schaltung könnte dann wie folgt aussehen:

1. Ihr Router ist in unserem Serverraum:

Eine Verbindung von unserem Switch geht in den WAN Port Ihres Routers.

Die Netzwerkverkabelung vom Router ist mit den Netzwerkdosen, die Ihrem Raum zugeordnet sind, verbunden. In Ihrem Raum können Sie Ihre Endgeräte anschließen.

 

2. Ihr Router ist in Ihrem Raum:

Wir haben Ihnen den Netzwerk-Port 0608 freigeschaltet.

Sie Verbinden den WAN Port des Routers mit dem freigeschalteten Netzwerk-Port und schließen den 1. LAN Port an den Nachbar-Netzwerk Port 0609 an.

Im Serverraum verbinden Sie nun den Port 0609 mit Ihren eigenen Switch)   und nehmen eine Verteilung in Ihren Räumen vor.

In Ihren Räumen stehen nun an den Netzwerk-Ports Ihr eigenes LAN-Netz zur Verfügung.

 

Bitte berücksichtigen Sie, dass, sofern Sie nicht die richtigen Einstellungen vornehmen, zukünftig Störungen im gesamten Netzwerk auftreten und alle Mieter im Haus, die unser kostenfreies Angebot nutzen, davon betroffen sind.

Wir bitten Sie daher Ihre Einstellungen zu prüfen und ggf. nach den o.g. Vorgaben anzupassen.

 

Sollten Sie Fragen zur richtigen Einstellung haben, können Sie sich gerne an uns, oder an einen Fachmann wenden.

 

 

  1. Eigener Anschluss:

 

Sollten Sie sich für diese Option entscheiden, wäre der Aufbau Ihres Netzwerkes nach den in Punkt 1 – Variante 3 beschriebenen Ablauf möglich.

 

Variante 1 über VDSL:

Sie bestellen sich einen VDSL-Anschluss, bei welchen die Freischaltung vom Hauptanschluss (APL) über das bereits vorhandene Netz problemlos bis zu Ihrem Raum erfolgen kann.

 

Variante 2 über Glasfaser:

Option a bis Serverraum: Anschluss im jeweiligen Serverraum der Etage, bei welchen Sie unsere vorhandene Netzwerkleitung nutzen.

Hierbei ist zu beachten, dass es beim Wechsel von Glasfaser auf Kupferkabel (Cat5 überträgt 100mbit/s) zu einem Leistungsverlust kommt.

 

Option b bis Raum:

Hier muss die Telekom selbst die Leitung vom jeweiligen Zwischenverteiler auf der Etage bis zum gewünschten Anschlussort (meist der Raum des Mieters) verlegen. Dafür dürfen Sie die vorhandenen oder neue Kabelkanäle verwenden.

 

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über den Technikertermin, sodass wir unseren Hauswart mit der Öffnung des jeweiligen Verteilerraums beauftragen können.

 

Sollten Ihnen einige Begrifflichkeiten nicht bekannt sein, so bitten wir Sie sich zunächst eigenständig, z.B. im Internet zu informieren, oder alternativ einen Fachmann, bzw. uns zu kontaktieren.

Hinweise zur Nutzung des kostenlosen Interanschlusses per WLan

1. Die Bereitstellung und Nutzung des Internetanschlusses bzw. drahtlosen Netzwerks ist mit keinerlei Kosten für Sie verbunden. Die Kosten für die Hardwareinstallation, Wartung und Anschlussgebühren werden direkt von der Hauverwaltung getragen und daher nicht auf die Mieter umgelegt.

2. Die Hausverwaltung stellt den Internetanschluss freiwillig zur Verfügung. Ein Anspruch des Mieters auf diesen Internetanschluss bzw. das drahtlose Netzwerk oder dessen einwandfreie Funktion besteht nicht. Insbesondere ist die Hausverwaltung berechtigt, den Internetanschluss bzw. das drahtlose Netzwerk jederzeit vollständig abzuschalten, für einzelne Mieter zu sperren      (z. B. bei Zahlungsrückstand, Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinien) oder für die Nutzung nach vorheriger Ankündigung Gebühren zu verlangen.

3. Die Hausverwaltung haftet nicht für irgendwelche Schäden des Mieters durch den Internetanschluss bzw. das drahtlose Netzwerk. Dem Mieter ist bekannt, dass durch deren Nutzung ein Risiko für sein PC-System z. B. durch Viren, Trojaner usw. besteht. Der Mieter hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sein PC-System ausreichend geschützt ist.

4. Die Nutzung des Internetanschlusses bzw. des drahtlosen Netzwerks ist ausschließlich den Mietern selbst gestattet.

5. Die Nutzung von File-Sharing-Software (z. B. Emule, Torrent) ist nicht gestattet und technisch nicht möglich.

6. Eine überdurchschnittliche Belastung des Internetanschlusses bzw. des drahtlosen Netzwerks durch permanente Downloads, Videotelefonie, Streaming o.ä. ist nicht gestattet und führt zur Sperrung des Anschlusses. Im Interesse aller Nutzer sollten Sie größere Datenmengen bitte nur zu Nebenzeiten (z. B. in der Nacht) herunterladen.

7. Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass die Hard- und Software des drahtlosen Netzwerks nicht manipuliert, beschädigt oder gestohlen werden.

8. Haben Sie bitte dafür Verständnis, dass die Hausverwaltung keinerlei Hilfe bei der Einrichtung Ihrer Internetverbindung bzw. drahtlosen Netzwerks zur Verfügung stellen kann. Für Änderungswünsche bezüglich der Konfiguration des Systems oder bei Störungen wenden Sie sich bitte ausschließlich per Email an info@qvi.de.

 

W-Lan Landhausstraße 14/15, 15344 Strausberg

SSID (Name) l14 oder l15

Passwort (WPA) internet

 

Die IP-Adressen werden automatisch verteilt (DHCP-Server). Bitte geben Sie daher keine festen IP-Adressen ein, da dies zu Konflikten führen kann. (Standard-Einstellung)

Kleinreparaturen sind Reparaturen (oder die Erneuerung) von Dingen, die dem häufigen Gebrauch, Zugriff des Mieters unterliegen und defekt geworden sind.

Beispiele für typische Kleinreparaturen in einer Mietwohnung sind u.a.

und sind bis zu 100,00 EUR, bzw. bis zu 8% der Jahresnettomiete vom Mieter zu übernehmen.

Die Reparatur muss durch den Mieter beauftragt werden, oder ist, soweit zulässig und möglich, selbst durch den Mieter fachgerecht durchzuführen.

Sollten Sie als Mieter das Mietverhältnis kündigen wollen, so überprüfen Sie bitte zu allererst, ob eventuell eine Mindestvertragslaufzeit im Mietvertrag vereinbart worden ist. Häufig ist diese im Zusammenhang mit einer Staffelmietvereinbarung zu finden und beträgt in der Regel 4 Jahre, wobei eine Kündigung für den Vermieter und Mieter im Hinblick auf die Staffelmietvereinbarung für vier Jahre seit Abschluss des Mietvertrages (Mietvertragsdatum) ausgeschlossen (§ 557 a Abs. 3 BGB) wird. Im Hinblick darauf, dass eine ordentlich Kündigung zum Monatsende erfolgen muss und die Vierjahresfrist nicht überschritten werden darf (§ 557 a Abs. 4 BGB) ist die Kündigung konkret erstmals zum Ablauf des Monats möglich, der vor Ablauf der Vierjahresfrist liegt.

Ist eine Kündigung zum gewünschten Zeitpunkt möglich, können Sie das Mietverhältnis unter Berücksichtigung der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen. Dabei hat das Kündigungsschreiben bis zum 3. Werktag des jeweiligen Monats einzugehen. (Beispiel: Wenn zum 31.05. gekündigt werden soll, hat die Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats März einzugehen). Das Kündigungsschreiben ist bei Wohngemeinschaften von allen Mietern im Original zu unterschreiben.

Eine Kündigung per Fax, Telefon oder Email ist nicht möglich!

Zum Ende des Mietverhältnisses ist die Wohnung in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen. Dies schließt in der Regel die Übernahme von Schönheitsreparaturen mit ein, sofern diese erforderlich sind. (siehe Schönheitsreparaturen) In jedem Fall ist die Wohnung jedoch vollständig zu räumen und zu säubern. Insbesondere die Küchenmöbel- und Geräte sind bitte gründlich zu reinigen.

Die Schlüssel- und Wohnungsübergabe erfolgt nach kurzfristiger Absprache vor Ort. Nach Wunsch können die Schlüssel auch per Post an die Hausverwaltung geschickt werden. Dabei sind diese aber unbedingt rechtzeitig vor Ablauf des Mietverhältnisses zu verschicken.

Ist das Mietverhältnis beendet, jedoch die Wohnung nicht in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben worden und sind Nacharbeiten erforderlich, hat der Mieter weiterhin die vereinbarte Miete als Nutzungsentschädigung bzw. Schadensersatz an den Vermieter zu entrichten, bis die entsprechenden Arbeiten durch den Mieter erledigt worden sind.

Sobald Ihnen Ihre neue Anschrift und ggfs. Telefonnummer bekannt ist, bitte wir uns diese umgehend mitzuteilen.

Wurde das Mietverhältnis durch den Vermieter gekündigt, erfolgt dies in der Regel aufgrund von Mietrückständen fristlos. Das Mietverhältnis ist dann sofort beendet. Die vereinbarte Miete ist jedoch weiterhin an den Vermieter zu entrichten, bis zur Rückgabe der Mieträume als Nutzungsentschädigung bzw. als Schadensersatz bis zur Neuvermietung der Mieträume oder die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit bzw. mindestens die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten seit Ausspruch der fristlosen Kündigung abgelaufen ist. Ggfs. kann dies auch einem Zeitraum von mehreren Jahren entsprechen.

Es ist jedoch üblich, dass versucht wird die Mieträume im Rahmen des Möglichen neu zu vermieten, um auch den finanziellen Schaden für den betroffenen Mieter gering zu halten. Daher ist es dringend erforderlich, dass die Mieträume auch bei einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter in einem einwandfreien vertragsgemäßen Zustand vom Mieter zurückgegeben werden, um die Zeit des Leerstandes möglichst kurz zu halten, unabhängig von sonst fälligen Schadensersatzansprüchen wegen der Erforderlichkeit von Schönheitsreparaturen.

Der im Kündigungsschreiben genannten Räumungsfrist ist unbedingt Folge zu leisten, da andernfalls umgehend Klage auf Räumung beantragt wird, was mit erheblichen Kosten für den Mieter verbunden wäre.

Da Außenwände in den Mieträumen durch Kälteeinfluss von außen besonders stark
bezüglich Schimmelbildung gefährdet sind, empfehlen wir folgende Hinweise zu beachten.

Heizen Sie ausreichend, um Feuchtigkeitsbildung an kalten Wänden zu verhindern.
Lüften Sie viermal täglich für 10 Minuten durch vollständiges Öffnen der Fenster bei abgedrehter Heizung.
Kippen Sie die Fenster bei kalten Außentemperaturen bitte nicht.

Ein unterlassenes oder abweichendes Lüftungsverhalten kann unter Umständen zu Schimmelbildung führen.

Zur Vermeidung von Schimmelbildung an Außenwandbereichen empfehlen wir neben dem Lüften und Heizen, einen Abstand von ca. 2 cm zwischen Ihren Möbelstücken und den Außenwänden einzuhalten.

Sollten Sie einen Mangel in Ihrer Mieteinheit feststellen, so bitten wir Sie uns diesen per E-Mail zu beschreiben und uns ein Bild davon zukommen zu lassen.

 

Prüfen Sie bitte selbstständig, ob es sich gegebenenfalls um eine Kleinreparatur handelt.

Siehe hierzu: Kleinreparaturregelung

 

In dringenden Havariefällen, wie z.B. Bruch einer Wasserleitung oder Ausfall der Heizung kontaktieren Sie uns bitte umgehend telefonisch.

Sollten Sie einmal mit der Zahlung Ihrer laufenden Miete oder mit einer fälligen Nachzahlung aus Heiz- und/oder Betriebskostenabrechnungen in Verzug geraten, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Dies gilt auch, wenn die Zahlung voraussichtlich erheblich später als vereinbart eingehen wird. Bitte warten Sie nicht erst auf eine Mahnung der Hausverwaltung, da hier bereits Mahnkosten und Verzugszinsen auf Sie zukommen können.

Ferner bitten wir zu berücksichtigen, dass Mietrückstände sofort und ohne jede Mahnung in einem gerichtlichen Verfahren gegen Sie geltend gemacht werden können. Dies wäre mit erheblichen Kosten und Unannehmlichkeiten für Sie verbunden.

Haben Sie bereits eine Mahnung erhalten, so ist die darin genannte Zahlungsfrist unbedingt einzuhalten, da andernfalls die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses droht. Sollte Ihnen eine Zahlung des angemahnten Betrages innerhalb der Zahlungsfrist nicht möglich sein, so setzen Sie sich bitte unbedingt vor Ablauf der Zahlungsfrist mit der Hausverwaltung in Verbindung und zahlen Sie umgehend einen für Sie möglichen Teilbetrag.

Bitte bleiben Sie im Falle von Mietrückständen immer im Kontakt mit der Hausverwaltung (möglichst per Email) und nehmen Sie nach Möglichkeit entsprechende Abschlagszahlungen auf die Rückstände vor, auch wenn dies nur kleinere Beträge sind.

Versuchen Sie bitte nicht Zahlungsrückstände „auszusitzen“! Dies verursacht Ihnen lediglich weitere Kosten und Unannehmlichkeiten und aufgrund der elektronischen Buchhaltung werden Forderungen auch nicht „vergessen“!

Sollten Sie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung benötigen, so können Sie diese gegen eine Vorleistung i.H.v. 20,00 EUR bei uns beantragen.

Die oben genannten Kosten sind bitte an uns als Hausverwaltung zu begleichen. Nach Eingang werden wird die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung übermitteln.

Gemäß Mietvertrag sind die Miete sowie ggfs. Heiz- und Betriebskostenvorschusszahlungen monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag des Monats, porto- und spesenfrei auf das Konto der Hausverwaltung zu überweisen. Barzahlungen können bei jeder Berliner Volksbank direkt auf das entsprechende Konto eingezahlt werden. Die Kontoverbindung entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag oder erfragen diese per Email.

Geben Sie bei jeder Überweisung oder Bareinzahlung bitte unbedingt Ihren Namen sowie die Mieternummer an. Die Angaben sind dabei möglichst jeden Monat immer gleich zu halten, wir empfehlen hierzu einen Dauerauftrag einzurichten. Eine Angabe des entsprechenden Monats für die Mietzahlung ist nicht erforderlich.

Bei mehreren Mieteinheiten (z. B. Garage, Parkplatz, Kellerraum usw.) ist die Miete bitte unbedingt getrennt voneinander zu überweisen.

Sollten die Tonnen Ihres Anwesens zum geplanten Zeitpunkt nicht geleert werden, so kontaktieren Sie bitte umgehend den entsprechenden Entsorgungsdienst, oder den Verwalter. Oftmals kann eine spätere Leerung kostenfrei beauftragt werden.

Die Kaution kann und darf nicht abgewohnt werden.
Ist das Mietverhältnis beendet, steht dem Vermieter eine Prüfungszeit zu, um u.a. etwaige, vom Mieter verschuldete Mängel, zu beseitigen. Ein Teil der Kaution wird einbehalten um eine mögliche Nachzahlung aus der HK/BK-Abrechnung zu sichern und ggf. zu verrechnen.
Die Auszahlung der anteiligen Kaution erfolgt innerhalb der nächsten sechs Monate.

Üblicherweise ist in der Hauseingangstür aller Objekte ein Zylinder des Herstellers LOB, Zi-kon oder Evva verbaut. Benötigen Sie hierzu weitere Schlüssel können diese bei uns gegen einen Unkostenbeitrag bestellt werden.

Sollte in Ihrer Wohnung ein „Fremdzylinder“, also ein Zylinder, wo der Schlüssel nicht in den Zylinder der Hauseingangstür passt, verbaut sein, so müssen Sie als Mieter selbst einen Schlüsseldienst beauftragen.

Wurde ein Schlüssel zu einem unserer Systeme ( LOB, Zi-kon oder Evva ) gestohlen oder verloren, melden Sie den Verlust unverzüglich bei uns. Bei Diebstahl empfehlen wir eine entsprechende Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle.

In der Regel hat der Mieter die während des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen. Entsprechendes ist im Mietvertrag geregelt.

Ggfs. ist folgendes zu beachten:

Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre; in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre und in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre fällig. Dies sind jedoch nur allgemeine Richtangabe und für den Mieter nicht bindend. Die Erforderlichkeit von Schönheitsreparaturen richtet sich insbesondere nach der tatsächlichen Abnutzung, welche je nach Nutzung der Mieträume unterschiedlich ausfällt (z. B. Raucher, starkes Besucheraufkommen, Haustiere).

Ist das Mietverhältnis gekündigt, müssen die Mieträume in einem einwandfreien Zustand zurückgegeben werden, sofern nichts anderes im Mietvertrag bzw. Übergabeprotokoll vereinbart worden ist.

Die Schönheitsreparaturen sind ggfs. fachgerecht und wie folgt auszuführen: Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Lackieren von lackierten Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie der Fußleisten (sofern vorhanden und aus Holz). Bitte achten Sie dabei besonders auf eine fachgerechte Vorbereitung der Untergründe durch Abkratzen der alten Farbe, Anschleifen und Grundieren. Zudem sollten Fußböden, Leisten, Schalter, Dosen, Türklinken, Fenstergriffe usw. gewissenhaft abgeklebt werden. Unvermeidbare Farbtropfen und -spritzer sind zu entfernen.

Mitvermietete Teppichböden sind regelmäßig zu reinigen.

Sofern vorhanden, sind Küchenmöbel und insbesondere Küchengeräte (Spüle, Geschirrspüler, Backofen, Mikrowelle, Herd, Kühlschrank) grundsätzlich sauber zu halten und regelmäßig intensiv zu reinigen.

Gleiches ist für alle Teile des Badezimmers zu beachten.

Bitte beachten Sie, dass Streitigkeiten bezüglich Schönheitsreparaturen zum Ende des Mietverhältnisses sehr teuer werden können, da die Miete als Nutzungsentschädigung bzw. Schadensersatz bis zur Übergabe der Mieträume in einem vertragsgemäßen Zustand zu zahlen ist und häufig eine gerichtliche Auseinandersetzung die Folge ist.

Zur Vermeidung von Streitigkeiten bitten wir die o. g. Hinweise sorgfältig zu beachten und uns bei Fragen oder Unklarheiten rechtzeitig zu kontaktieren. Vielen Dank!

Hier ist stets die Zustimmung durch uns einzuholen und entsprechende Tätigkeiten bekannt zu geben.

Zur Sicherheit und Abstimmung sollten Sie immer Kontakt mit uns aufnehmen. Ohne Zustimmung besteht die Möglichkeit, dass wir das Mietverhältnis fristlos kündigen können.

Keine Zustimmung ist z.B. für das Anbringen einer Gardinenstange, oder einem Handtuchhalter im Bad nötig.

1.Heizkörper entlüften

 

2. Löcher und Risse beseitigen

 

3. emaillierte Oberflächen ausbessern

 

4. Silikonfugen erneuern

 

5. Streichen und Tapezieren

 

6. Fliesenfugen erneuern

Downloads

Mieteintrittsvereinbarung – WG (Für Wohngemeinschaften – wenn ein Neumieter anstelle eines Altmieters in das Mietverhältnis eintreten möchte. ) Download als Word | PDF

Mieteintrittsvereinbarung – WG mit Anpassung der Miete (Wie zuvor, jedoch mit einer Anpassung der Miete und/oder der Kostenvorschüsse. ) Download als Word Word | PDF

Mietvertrag (Allgemein für Wohnraum) Download als Word | PDF

 

Mietvertrag für eine Garage (Landhausstraße, Strausberg) Download als PDF

Mietvertrag für einen Kellerraum (Landhausstraße, Strausberg) Download als PDF

Mietvertrag für einen Parkplatz (Hauptstraße, Berlin) Download als PDF

 

Bewerbungsformular für Mietinteressenten (Wohnung) Download als PDF

Bewerbungsformular für Mietinteressenten (Gewerbe) Download als PDF

 

Selbstschuldnerische Bürgschaft Download als PDF

Allgemeine Hausordnung Download als PDF

Muster – Widerrufserklärung Download als Word Word | PDF

 

Internet Allee der Kosmonauten 24 Anleitung Download A24 – PDF

Internet Allee der Kosmonauten 26 Anleitung Download A26 – PDF

Internet Rhinstraße 72 Anleitung Download R72 – PDF

Internet Landhausstraße 14/15 Download als L14/15 – PDF

Kontakt

Quo Vadis Immobilien AG
Alt-Kaulsdorf 18
12621 Berlin
Tel +49 (0)30 403 646 686

Fax +49 (0)30 403 646 689

Sprechzeit:
Mo – Do, 08.00 – 17.30 Uhr
Fr, 08.00 – 15.30 Uhr
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