Der Mieter kann durch Beibringung eines seriösen und zahlungsfähigen Nachmieters fristlos aus dem Mietverhältnis entlassen werden. Hierzu wird mit dem Nachmieter ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, wodurch der Mietvertrag mit dem Altmieter automatisch endet.
Für die Bearbeitung des Mieterwechsels fällt für den Mieter derzeit eine Gebühr i.H.v. 50,00 EUR an.
Bei einem Ausscheiden bzw. Wechsel eines WG-Bewohners finden die gleichen Voraussetzungen Anwendung. Hier ist jedoch der entsprechende Vordruck unter Downloads zu verwenden.
Klären Sie bitte vorher mit uns ab, ob möglicherweise eine Anpassung der Miete und/oder Heiz- und Betriebskostenvorschüsse erforderlich ist, welche Sie den Interessenten mitteilen können!
Bitte lassen Sie uns von den potentiellen Nachmietern einen Scann des Personalausweises oder Reisepasses (Vor- und Rückseite), einen Nachweis über seine Tätigkeit bzw. über sein Einkommen (Arbeits-, Ausbildungsvertrag, letzte Lohnabrechnung, Schüler-, Studentenausweis, Rentenbescheid, letzter Einkommensteuerbescheid o. Ä.), sowie den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen für Wohnung / Bewerbungsbogen für Gewerbe per Email zukommen.
Sofern der Nachmieter einen Bürgen beibringen kann, ist dies immer erwünscht. Ggfs. ist bitte für den Bürgen ebenfalls ein Scann des Personalausweises oder Reisepasses (Vor- und Rückseite) sowie ein Einkommensnachweis (Arbeitsvertrag, letzte Lohnabrechnung, Rentenbescheid, letzter Einkommensteuerbescheid o. Ä.) mitzuschicken. Den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Vordruck selbstschuldnerische Bürgschaft senden Sie uns bitte im Original per Post zu.
Erst mit Vorlage aller erforderlichen Unterlagen können wir diese prüfen und geben Ihnen kurzfristig i. d. R. telefonisch oder per Email Bescheid, ob wir den Interessenten/Nachmieter akzeptieren. Gleichzeitig übersenden wir dann auch einen entsprechenden Mietvertragsentwurf für den Interessenten/Nachmieter.
Bitte berücksichtigen Sie, dass im Rahmen dieser Überprüfung auch eine Anfrage bei einer Auskunftei getätigt wird, wobei hier keine negativen Merkmale wie z. B. eidesstattliche Versicherung, Insolvenzverfahren, Abwicklungskonten u. Ä. vorhanden sein dürfen. Um die Sache nicht unnötig zu verzögern, bitten wir Sie den Interessenten/Nachmieter hierüber vorab in Kenntnis zu setzen!
Der Interessent/Nachmieter soll sich vor Vertragsabschluss ein Bild vom tatsächlichen Zustand der Mieträume machen können, ggfs. erst nach der Durchführung erforderlicher Schönheitsreparaturen/Renovierungsarbeiten durch den Mieter. Hierfür sind die Mieträume zur finalen Besichtigung idealerweise zu räumen, zumindest aber müssen sämtliche Wände frei von Möbeln, Bildern o.Ä. sein.
Werden alle Voraussetzungen erfüllt und entscheiden wir uns für einen der Interessenten/Nachmieter, so kann dieser die Mieträume zu einem beliebigen Datum übernehmen.
Vor Vertragsabschluss hat der Nachmieter die Kaution gemäß Mietvertrag (in der Regel 3 Monats-Nettokaltmieten) an die Hausverwaltung bzw. den Eigentümer zu leisten.
Bitte beachten Sie, dass wir den Nachmieter erst mit unserer ausdrücklichen Zusage und der Unterzeichnung des Mietvertrages akzeptiert haben! Eine Übergabe der Mieträume an den Interessenten/Nachmieter ohne unsere entsprechende Zustimmung kann womöglich hohe Kosten durch Mietausfall, Schadensersatzansprüche und Verfahrenskosten für den Mieter nach sich ziehen!
Die Übergabe der Mieträume erfolgt direkt zwischen Vor- und Nachmieter, oder nach Absprache mit der Hausverwaltung. Gleiches gilt für die Schlüsselübergabe.
Bitte lesen Sie bei Übergabe den oder die Stromzähler ab, notieren die Werte in einem gemeinsam Protokoll und nehmen zeitnah die Ummeldung des Stromvertrages bei Ihrem Stromanbieter vor.
Soweit vorhanden sind auch die Werte der Gas- und Wasserzähler in einem gemeinsam Protokoll zu notieren.
Die Heizkostenverteiler müssen nicht abgelesen werden. Diese Werte werden automatisch zum 1. und 15. eines jeden Monats im Heizkostenverteiler gespeichert, per Funk ausgelesen und bei einem Mieterwechsel entsprechend berücksichtigt. Sollte ein Mieterwechsel nicht zum 1. oder 15. eines Monats erfolgt sein, so wird der Wert herangezogen, welche an dem näheren Stichtag (1. oder 15. eines Monats) festgestellt wurde.
Die bei dem Heizkostenabrechnungsdienstleister entstehenden Kosten für den Nutzerwechsel tragen Alt- und Neumieter gemeinsam.
Der Ablauf noch einmal in Kürze:
- Die vollständigen Bewerbungsunterlagen der Interessent/Nachmieter an die Hausverwaltung schicken.
- Die Zusage und Zusendung des Mietvertragsentwurfs durch die Hausverwaltung abwarten.
- Die Wohnung räumen bzw. die Wände freistellen zwecks finaler Besichtigung durch den Interessent/Nachmieter.
- Ggfs. vorab Durchführung erforderlicher Schönheitsreparaturen/Renovierungsarbeiten durch den Mieter.
- Die Zusendung des vollständig unterzeichneten Mietvertrages durch die Hausverwaltung abwarten.
Die Übergabe der Mieträume an den Nachmieter vornehmen und protokollieren.
Zuletzt bitten wir um rechtzeitige Übermittlung Ihre neuen Postanschrift.